Kontakt, Buchung, Stornobedingungen, AGB

So erreichen Sie uns:

Kneipp-Bund Hotel Heikenberg
Heikenbergstraße 21
37431 Bad Lauterberg
Telefon: 05524 / 8570
Fax: 05524 / 857-160
E-Mail: info@heikenberg.de

Hoteldirektor: Herr Thomas Hickmann

Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Bedürfnisse und beraten Sie gerne!
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Buchung auch nach unserer Reiserücktrittsversicherung. 

Bewerten können Sie uns bei Google,    Holidaycheck oder in Ihrem Buchungsportal!

Wir empfehlen den Online-Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung über http://www.stornoschutz.net (Kennwort HTL298). Unsere Stornobedingungen lauten wie folgt:

 

  • bis 28 Tage vor Anreise kostenfrei
  • 27 bis 7 Tage vor Anreise 40% der gebuchten Leistungen
  • 6 - 1 Tage vor Anreise 60% der gebuchten Leistungen
  • am Anreisetag / No Show 100% der gebuchten Leistungen

 

 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Anwendungsbereich

1.Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen für den Kunden durch das Hotel.

2.Eine Unter- und/oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als den vertraglich vorgesehenen Beherbergungszwecken bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. § 540 Abs. 1 S. 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde kein Verbraucher ist.

3.Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, dass dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsschluss/Vertragspartner

1.Der Vertrag kommt durch unsere Annahme des Antrags des Kunden zustande, wobei es uns freisteht, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2.Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet uns dieser gegenüber gemeinsam mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern uns eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1.Der Kunde hat die für die Zimmerüberlassung und die von ihm ansonsten in Anspruch genommenen Leistungen die jeweils gültigen bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

2.Die Preise beinhalten die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer. Ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung und überschreitet dieser Zeitraum mehr als 4 Monate, passen wir die Preise entsprechend an.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und erhöht sich dadurch der von uns allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, können wir den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %.

3.Der vertraglich vereinbarte Preis für erbrachte Leistungen ist vom Kunden am Tag der Abreise an uns zu entrichten. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind wir zudem berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Den Nachweis eines höheren Schadens behalten wir uns vor.

4.Für jede Mahnung nach Verzugseintritt sind an uns vom Kunden Mahnkosten in Höhe von 3,- bis 10,- € zu erstatten. Dem Kunden steht der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, frei.

5.Unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen sind wir dazu berechtigt, bei Vertragsabschluss oder später, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

6.Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden/Abstellung/Stornierung; Nichtinanspruchnahme von Leistungen

1.Jeder Rücktritt eines Kunden von dem geschlossenen Vertrag bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Wird diese nicht erteilt, ist der vertraglich vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertragliche Leistung nicht in Anspruch genommen hat. Dies gilt nicht im Fall einer Pflichtverletzung von Rechten, Rechtsgütern und Interessen des Kunden, wenn ihm dadurch ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wird oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2.Wird dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt eingeräumt, kann er bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne dass uns dadurch Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche entstehen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er uns gegenüber nicht bis zum vereinbarten Termin sein Rücktrittsrecht schriftlich ausübt, sofern er nicht gemäß Absatz 1 Satz 3 zum Rücktritt berechtigt ist

3.Bei einer vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistung sind von uns die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie eingesparter Aufwendungen anzurechnen.

4.Uns steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Die Stornobedingungen sind in der Buchungsbestätigung ausgewiesen:

Bei einer Stornierung nach Ablauf des 14-Tägigen kostenfreien Rücktrittsrechts ab Bestätigung erlauben wir uns eine Ausfallrechnung zu stellen:

bis 28 Tage vor Anreise kostenfrei

27 bis 7 Tage vor Anreise 40% der gebuchten Leistungen

6 - 1 Tage vor Anreise 60% der gebuchten Leistungen

am Anreisetag / No Show 100% der gebuchten Leistungen

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt durch das Hotel

1.Sofern wir mit dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb eines bestimmten Zeitraums schriftlich vereinbart haben, sind wir in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden bzgl. der vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf unsere Rückfrage auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Entsprechendes gilt bei der Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht zur festen Buchung bereit ist.

2.Wir sind ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, sofern eine vereinbarte oder eine nach IV Absatz 5 dieser Bedingungen geforderte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer durch uns gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird.

3.Ferner sind wir berechtigt, aus einem sachlich gerechtfertigten Grunde vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere durch das Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
  • wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder unser Ansehen des in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen Klausel I. Absatz 2 vorliegt.

Sollte uns ein berechtigter Rücktrittsgrund zustehen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

4.Sollte uns bei einem Rücktritt nach den Absätzen 2 oder 3 ein Schadenersatzanspruch gegen den Kunden zustehen, können wir den Anspruch entsprechend V Absatz 1 Satz 2 und 3 pauschalieren.

VI. Zimmerbereitstellung/-rückgabe

1.Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2.Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 13:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung besteht nicht.

3.Am vereinbarten Abreisetag sind uns die Zimmer spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach können wir im Falle einer verspäteten Räumung des Zimmers für dessen Nutzung bis 18:00 Uhr einen festgelegten Latecheckout Betrag bis max 50 % des aktuell gültigen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Ein vertraglicher Anspruch des Kunden wird hierdurch nicht begründet.

Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung

1.Wir haften mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ausgeschlossen sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir insoweit eine Pflichtverletzung zu vertreten haben, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, und ferner für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, werden wir bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden hinbemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie uns alle Störungen bzw. Schäden unverzüglich anzuzeigen. Auch ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2.Für eingebrachte Sachen haften wir gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,00 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 €. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Gesamtwert von 2500,00 € im Hotelsafe aufbewahrt werden. Wir empfehlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Haftungsansprüche gegen uns erlöschen, wenn uns der der Kunde nicht nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich Anzeige macht. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten Abs. 1 S. 2-4 entsprechend.

3.Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Wir bewahren die Sachen 3 Monate auf; danach werden diese, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Absatz 1, Sätze 2-4 gelten entsprechend.

4.Soweit dem Kunden ein Stellplatz – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht besteht für uns nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haften wir im Übrigen nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Absatz 1, Sätze 2-4 gelten entsprechend. Etwaige Schäden sind uns unverzüglich anzuzeigen.

5.Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Absatz 1, Sätze 2-4, gelten entsprechend.

VIII. Besondere Hinweise für Veranstaltungen

Für Verträge über die Überlassung von Konferenz-, Bankett-, Veranstaltungsräumen und anderen Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen gelten zusätzliche Bestimmungen:

1.Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen etc. sowie öffentlichen Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. § 540 Abs. 1 S. 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde kein Verbraucher ist.

2.Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann das Hotel 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren Schaden nachweist.

3.Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, sind wir berechtigt, zzgl. zum vereinbarten Mietpreis und der etwaigen Leistungen Dritter 35 % des entgangenen Verzehrsumsatz in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Verzehrsumsatzes. Die Berechnung des Verzehrsumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung zzgl. Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.

4.Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, sind wir berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen bis 28 Tage vor Anreise kostenfrei

27 bis 7 Tage vor Anreise 40% der gebuchten Leistungen

6 - 1 Tage vor Anreise 60% der gebuchten Leistungen

am Anreisetag / No Show 100% der gebuchten Leistungen x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

5.Der Abzug ersparter Aufwendungen ist von Buchst. c) und d) berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der o. g. Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

6.Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % ist uns spätestens 5 Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn mitzuteilen; sie bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5 % werden wir bei der Abrechnung anerkennen. Bei einer darüber hinausgehenden Abweichungen legen wir die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zu Grunde.

Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

Bei Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, das dies dem Kunden unzumutbar ist. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmen wir diesem zu, sind wir berechtigt, die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung zu stellen, es sei denn, uns trifft ein Verschulden.

7.Speisen und Getränke darf der Kunde zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen, es sei denn, dies ist mit uns schriftlich vereinbart. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten (Korkgeld) berechnet.

8.Soweit wir für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handeln wir im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

9.Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden und der Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung; diese kann von der kostenpflichtigen Bereitstellung eines Hoteltechnikers abhängig gemacht werden. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit wir diese nicht zu vertreten haben. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten werden durch uns pauschal erfasst und berechnet.

10.Der Kunde ist mit unserer Zustimmung berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür können wir eine Anschlussgebühr verlangen.

11.Störungen an den von uns zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit wir diese Störungen nicht zu vertreten haben.

12.Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.

13.Sofern nichts anderes vereinbart, gelten im Übrigen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

IX. Verjährung

Alle Ansprüche gegen uns verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen, regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

X. Schlussbestimmungen

1.Änderungen oder Ergänzungen eines jeden Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2.Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3.Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheckstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr nach Wahl des Hotels entweder Amtsgericht Memmingen oder der Sitz des jeweiligen Hotels. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

4.Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts oder Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch für Veranstaltungen – unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.


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Auch Wanderer, Motorradfahrer, Mountain-Biker, Rennradfahrer oder Triathleten sind bei uns richtig!

Aktuelle Angebote

Seminar- und Präventionskurse Programm  siehe Flyer

 


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