(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen des Hotel Heikenberg, Heikenbergstrasse 21, 37431
Bad Lauterberg im Harz (im weiteren „Hotel“ genannt).
Angaben gemäß § 5 TMG:
InterSPA Gesellschaft für
Hotelbetrieb Bad Lauterberg mbH
Heikenbergstraße 21
37431 Bad Lauterberg
Vertreten durch:
Geschäftsführer
Volker Kurz
Kontakt:
Telefon: 0 55 24 / 857-0
Telefax: 0 55 24 / 857-160
E-Mail: info@heikenberg.de
Webseite: www.hotelheikenberg.de
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht Göttingen
Registernummer: HRB 207467
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE235669296
(3) Für die Einbeziehung in den geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen
Regelungen.
(4) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(1) Die Darstellungen der Leistungen des Hotels im Internet, in Katalogen oder
anderweitig sind stets nur Aufforderungen an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
Mit der vollständig ausgefüllten Buchung bietet der Kunde dem Hotel den Abschluss
eines Vertrages über die angegebenen Leistungen verbindlich an. Bei der Buchung
sind auch die Namen der Mitreisenden anzugeben, für deren Vertragsverpflichtungen
der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine
entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat. Die Informationen nach Maßgabe des Art. 250 §§ 1-3
EGBGB erhält der Kunde vor Versand der Buchungsanfrage, ebenso das Formblatt
nach Anlage 11 zu Art. 250 § 2 Abs. 1 EGBGB.
(2) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das Hotel zustande. Das Hotel kann
die Reiseanmeldung durch Übersendung der Reisebestätigung oder auf andere
Weise formfrei annehmen. Bei oder unmittelbar nach Vertragsabschluss wird das
Hotel dem Kunden die Reisebestätigung sowie den Sicherungsschein zur Verfügung
stellen, soweit eine gesetzliche Sicherungspflicht besteht.
(1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Hierbei haftet das Hotel auch für die in den
Pauschalen angebotenen Leistungen anderer Unternehmen (Dritter).
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm
gebuchten oder in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw.
geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste
Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die
jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
(3) Rechnungen des Hotels, bei denen nicht ein anderer Fälligkeitszeitpunkt
angegeben ist, sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Das Hotel kann vom Kunden jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger
Forderungen verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% bzw. bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem
Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines
Schadensersatzes vorbehalten.
(1) Vertragsgegenständliche Leistungen des Hotels verstehen sich stets als
Gesamtheit. Einzelne Leistungen können nicht einzeln storniert werden, es sei denn,
das Hotel stimmt dem ausdrücklich zu.
(2) Ist ausschließlich die Übernachtung (ggf. mit Frühstück) Gegenstand des
Vertrages („Basic-Tarif“) und liegt kein Reisevertrag gem. § 651a Absatz 2 BGB vor,
gilt: Der Kunde ist nicht berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, soweit nicht ein
gesetzlicher Rücktrittsgrund eingreift. Der Kunde kann jedoch verlangen, dass ein
Dritter in den Vertrag eintritt und an seiner Stelle die Leistungen in Anspruch nimmt.
Das Hotel kann dem nur nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung widersprechen.
(3) In allen anderen Fällen kann der Kunde vor Reisebeginn jederzeit von der Reise
zurücktreten. Tritt der Kunde zurück, wird das Hotel von seinen Leistungen frei. Der
Kunde wird von der Verpflichtung zur Zahlung des Reisepreises frei. Das Hotel kann
jedoch Stornierungsgebühren nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
verlangen.
(4) Tritt der Kunde in einem Fall nach Abs. 3 vom Vertrag zurück, so kann das Hotel
Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen sowie die eigenen Aufwendungen
verlangen. Die Höhe dieses Schadensersatzes richtet sich primär nach der
individuellen Ansprache zu der jeweils gebuchten Reise, konkret den individuellen
Angaben zur Stornierbarkeit. Sind solche nicht gemacht, gelten die folgenden
Pauschalstaffeln: Ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 40%
Ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50%
Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 80%
Ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt
der Reise 90% des Reisepreises.
Im Falle des Rücktritts entfallen die Aufschläge für Halbpension ersatzlos.
Auf Verlangen des Kunden wird das Hotel die Höhe der Entschädigung begründen.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem Hotel nachzuweisen, dass kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
(4) Die Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung tritt nicht ein, wenn am
Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare,
außergewöhnliche Umstände aufgetreten sind oder drohen aufzutreten, die die
Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den
Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
(5) Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in den Vertrag
eintritt und an seiner Stelle die Leistungen in Anspruch nimmt. Das Hotel kann dem
nur nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung widersprechen.
(1) Dem Hotel steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Kunde mit der Gegenleistung in
Verzug gerät und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Rücktritt vorliegen. Dem
Hotel steht ein Kündigungsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu.
(2) Das Hotel kann Tarifvarianten anbieten, die ausschließlich die
Übernachtungsleistung (ggf.mit Frühstück) beinhalten und die eine komplette oder
anteilige Vorauszahlung erfordern. Das Hotel ist in solchen Fällen zur Stornierung der
Buchung berechtigt, wenn die Vorauszahlung nicht innerhalb der in der
Reservierungsbestätigung angeführten Frist eingeht bzw. die Zahlung über das vom
Kunden gewählte Zahlungsmedium (z.B. Kreditkarte) nicht erfolgt oder erfolgen kann.
(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es
sei denn, dies wäre individuell vereinbart.
(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr
50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr
100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden auf weitere Nutzung werden hierdurch
nicht begründet.
Auf Verlangen des Kunden wird das Hotel die Höhe der Entschädigung begründen.
Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel ein Schaden oder eine
Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die
Pauschale.
(1) Für Schäden am Leben, Körper oder der Gesundheit, die der Kunde erleidet,
haftet das Hotel für jedes mindestens fahrlässige Verhalten seiner Angestellten sowie
aller Erfüllungsgehilfen.
(2) Die Haftung des Hotel für sonstige Schäden ist gegenüber jedem Reiseteilnehmer
auf die dreifache Höhe des auf ihn entfallenden Reisepreises begrenzt, wenn das
Hotel den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat oder für
diesen allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die
Haftungshöchstsumme gilt je Reisendem und Reise.
(3) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen, also nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des
Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu dem
Betrag von 600 Euro und höchstens bis zu dem Betrag von 3.500 Euro; für Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500 Euro der Betrag von 800
Euro. Die Haftung des Hotels ist hiervon abweichend unbeschränkt, wenn der
Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von ihm oder seinen Leuten
verschuldet ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Hotel zur
Aufbewahrung übernommen oder deren Übernahme zur Aufbewahrung es entgegen
den gesetzlichen Bestimmungen zu Unrecht abgelehnt hat.
Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einer angemessenen
Wertgrenze (§ 702 Abs. 3 BGB) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das
Hotel empfiehlt eindringlich, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
(4) Das Hotel steht für technische Fehler des Buchungssysteme ein.
(1) Werden vertragsgegenständliche Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann
der Kunde unter Anzeige des Mangels Abhilfe verlangen. Diese kann durch das
Hotel auch in der Weise getroffen werden, dass eine gleichwertige Ersatzleistung
erbracht wird. Das Hotel kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
(2) Mängel der Reise hat der Kunde dem Hotel vor Ort unverzüglich anzuzeigen,
damit Abhilfe geschaffen werden kann. Die nachfolgend geregelten
Minderungsansprüche treten nicht ein, wenn es der Kunde schuldhaft unterlässt, den
Mangel anzuzeigen. Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise
kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Gesamtpreises verlangen
(Minderung). Der Preis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des
Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert
gestanden haben würde.
(3) Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, und leistet das
Hotel innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Die Kündigung
muss schriftlich erklärt werden. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge
eines Mangels aus wichtigem, dem Hotel erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich ist, vom Hotel verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
(4) Wird der Vertrag nach Maßgabe dieser Vorschriften gekündigt, verliert das Hotel
den Anspruch auf den Reisepreis. Der Kunde schuldet dem Hotel dann aber für die
in Anspruch genommenen Leistungen eine angemessene Entschädigung. Diese
verrechnet das Hotel dem gezahlten Reisepreis. Sollte dann mehr gezahlt worden
sein, als geschuldet, erstattet das Hotel die Differenz.
(5) Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den das Hotel nicht zu vertreten hat.
Der Kunde haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt
insbesondere für einen Verstoß gegen das in allen Zimmern und im gesamten Hotel
mit Ausnahme der eigens gekennzeichneten Plätze bestehende Rauchverbot. Wird
festgestellt, dass Gäste in den Zimmern geraucht haben, wird das Zimmer einer
gesonderten Reinigung durch einen Reinigungsdienst unterzogen. Die hierfür
entstehenden Kosten trägt der Kunde.
Es gilt während des Aufenthalts vor Ort die Hausordnung, die vor Ort ausgehängt ist.
Auf Wunsch übersendet das Hotel die Hausordnung vorab. Die Hausordnung
konkretisiert die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
(1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist
– sofern der Kunde Kaufmann ist – Bad Lauterberg. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
(3) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer ungewollten
Regelungslücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.