AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSPARTNER

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung

von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren

Leistungen und Lieferungen des Hotel Heikenberg, Heikenbergstrasse 21, 37431

Bad Lauterberg im Harz (im weiteren „Hotel“ genannt).


Angaben gemäß § 5 TMG:

InterSPA Gesellschaft für 

Hotelbetrieb Bad Lauterberg mbH

Heikenbergstraße 21

37431 Bad Lauterberg


Vertreten durch:

Geschäftsführer

Volker Kurz


Kontakt:

Telefon: 0 55 24 / 857-0

Telefax: 0 55 24 / 857-160

E-Mail: info@heikenberg.de

Webseite: www.hotelheikenberg.de


Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister. 

Registergericht Göttingen 

Registernummer: HRB 207467

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:

DE235669296

(3) Für die Einbeziehung in den geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen

Regelungen.

(4) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher

ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


 II. VERTRAGSABSCHLUSS

(1) Die Darstellungen der Leistungen des Hotels im Internet, in Katalogen oder

anderweitig sind stets nur Aufforderungen an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

Mit der vollständig ausgefüllten Buchung bietet der Kunde dem Hotel den Abschluss

eines Vertrages über die angegebenen Leistungen verbindlich an. Bei der Buchung

sind auch die Namen der Mitreisenden anzugeben, für deren Vertragsverpflichtungen

der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine

entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte

Erklärung übernommen hat. Die Informationen nach Maßgabe des Art. 250 §§ 1-3

EGBGB erhält der Kunde vor Versand der Buchungsanfrage, ebenso das Formblatt

nach Anlage 11 zu Art. 250 § 2 Abs. 1 EGBGB.

(2) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das Hotel zustande. Das Hotel kann

die Reiseanmeldung durch Übersendung der Reisebestätigung oder auf andere


Weise formfrei annehmen. Bei oder unmittelbar nach Vertragsabschluss wird das

Hotel dem Kunden die Reisebestätigung sowie den Sicherungsschein zur Verfügung

stellen, soweit eine gesetzliche Sicherungspflicht besteht.

 

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

(1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und

die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Hierbei haftet das Hotel auch für die in den

Pauschalen angebotenen Leistungen anderer Unternehmen (Dritter).

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm

gebuchten oder in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw.

geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste

Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die

jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

(3) Rechnungen des Hotels, bei denen nicht ein anderer Fälligkeitszeitpunkt

angegeben ist, sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

Das Hotel kann vom Kunden jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger

Forderungen verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% bzw. bei

Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem

Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines

Schadensersatzes vorbehalten.

 

IV. STORNIERUNG EINZELNER BESTANDTEILE, RÜCKTRITT DES KUNDEN

(1) Vertragsgegenständliche Leistungen des Hotels verstehen sich stets als

Gesamtheit. Einzelne Leistungen können nicht einzeln storniert werden, es sei denn,

das Hotel stimmt dem ausdrücklich zu.

(2) Ist ausschließlich die Übernachtung (ggf. mit Frühstück) Gegenstand des

Vertrages („Basic-Tarif“) und liegt kein Reisevertrag gem. § 651a Absatz 2 BGB vor,

gilt: Der Kunde ist nicht berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, soweit nicht ein

gesetzlicher Rücktrittsgrund eingreift. Der Kunde kann jedoch verlangen, dass ein

Dritter in den Vertrag eintritt und an seiner Stelle die Leistungen in Anspruch nimmt.

Das Hotel kann dem nur nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung widersprechen.

(3) In allen anderen Fällen kann der Kunde vor Reisebeginn jederzeit von der Reise

zurücktreten. Tritt der Kunde zurück, wird das Hotel von seinen Leistungen frei. Der

Kunde wird von der Verpflichtung zur Zahlung des Reisepreises frei. Das Hotel kann

jedoch Stornierungsgebühren nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen

verlangen.

(4) Tritt der Kunde in einem Fall nach Abs. 3 vom Vertrag zurück, so kann das Hotel

Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen sowie die eigenen Aufwendungen

verlangen. Die Höhe dieses Schadensersatzes richtet sich primär nach der

individuellen Ansprache zu der jeweils gebuchten Reise, konkret den individuellen

Angaben zur Stornierbarkeit. Sind solche nicht gemacht, gelten die folgenden

Pauschalstaffeln: Ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 40%

Ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50%

Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 80%

Ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt

der Reise 90% des Reisepreises.

Im Falle des Rücktritts entfallen die Aufschläge für Halbpension ersatzlos.

Auf Verlangen des Kunden wird das Hotel die Höhe der Entschädigung begründen.

Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem Hotel nachzuweisen, dass kein oder ein

wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

(4) Die Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung tritt nicht ein, wenn am

Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare,

außergewöhnliche Umstände aufgetreten sind oder drohen aufzutreten, die die

Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den

Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

(5) Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in den Vertrag

eintritt und an seiner Stelle die Leistungen in Anspruch nimmt. Das Hotel kann dem

nur nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung widersprechen.

 

V. RÜCKTRITT DES HOTELS

(1) Dem Hotel steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Kunde mit der Gegenleistung in

Verzug gerät und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Rücktritt vorliegen. Dem

Hotel steht ein Kündigungsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu.

(2) Das Hotel kann Tarifvarianten anbieten, die ausschließlich die

Übernachtungsleistung (ggf.mit Frühstück) beinhalten und die eine komplette oder

anteilige Vorauszahlung erfordern. Das Hotel ist in solchen Fällen zur Stornierung der

Buchung berechtigt, wenn die Vorauszahlung nicht innerhalb der in der

Reservierungsbestätigung angeführten Frist eingeht bzw. die Zahlung über das vom

Kunden gewählte Zahlungsmedium (z.B. Kreditkarte) nicht erfolgt oder erfolgen kann.

 

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es

sei denn, dies wäre individuell vereinbart.

(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten

Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere

Bereitstellung.

(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr

geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten


Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr

50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr

100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden auf weitere Nutzung werden hierdurch

nicht begründet.

Auf Verlangen des Kunden wird das Hotel die Höhe der Entschädigung begründen.

Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel ein Schaden oder eine

Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die

Pauschale.

 

VII. HAFTUNG DES HOTELS

(1) Für Schäden am Leben, Körper oder der Gesundheit, die der Kunde erleidet,

haftet das Hotel für jedes mindestens fahrlässige Verhalten seiner Angestellten sowie

aller Erfüllungsgehilfen.

(2) Die Haftung des Hotel für sonstige Schäden ist gegenüber jedem Reiseteilnehmer

auf die dreifache Höhe des auf ihn entfallenden Reisepreises begrenzt, wenn das

Hotel den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat oder für

diesen allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die

Haftungshöchstsumme gilt je Reisendem und Reise.

(3) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen

Bestimmungen, also nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des

Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu dem

Betrag von 600 Euro und höchstens bis zu dem Betrag von 3.500 Euro; für Geld,

Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500 Euro der Betrag von 800

Euro. Die Haftung des Hotels ist hiervon abweichend unbeschränkt, wenn der

Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von ihm oder seinen Leuten

verschuldet ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Hotel zur

Aufbewahrung übernommen oder deren Übernahme zur Aufbewahrung es entgegen

den gesetzlichen Bestimmungen zu Unrecht abgelehnt hat.

Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einer angemessenen

Wertgrenze (§ 702 Abs. 3 BGB) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das

Hotel empfiehlt eindringlich, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

(4) Das Hotel steht für technische Fehler des Buchungssysteme ein.

 

VIII. Mängel

(1) Werden vertragsgegenständliche Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann

der Kunde unter Anzeige des Mangels Abhilfe verlangen. Diese kann durch das

Hotel auch in der Weise getroffen werden, dass eine gleichwertige Ersatzleistung

erbracht wird. Das Hotel kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen

unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.


(2) Mängel der Reise hat der Kunde dem Hotel vor Ort unverzüglich anzuzeigen,

damit Abhilfe geschaffen werden kann. Die nachfolgend geregelten

Minderungsansprüche treten nicht ein, wenn es der Kunde schuldhaft unterlässt, den

Mangel anzuzeigen. Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise

kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Gesamtpreises verlangen

(Minderung). Der Preis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des

Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert

gestanden haben würde.

(3) Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, und leistet das

Hotel innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im

Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Die Kündigung

muss schriftlich erklärt werden. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge

eines Mangels aus wichtigem, dem Hotel erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.

Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe

unmöglich ist, vom Hotel verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des

Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

(4) Wird der Vertrag nach Maßgabe dieser Vorschriften gekündigt, verliert das Hotel

den Anspruch auf den Reisepreis. Der Kunde schuldet dem Hotel dann aber für die

in Anspruch genommenen Leistungen eine angemessene Entschädigung. Diese

verrechnet das Hotel dem gezahlten Reisepreis. Sollte dann mehr gezahlt worden

sein, als geschuldet, erstattet das Hotel die Differenz.

(5) Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung

Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangen, es sei denn, der

Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den das Hotel nicht zu vertreten hat.

 

IX. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt

insbesondere für einen Verstoß gegen das in allen Zimmern und im gesamten Hotel

mit Ausnahme der eigens gekennzeichneten Plätze bestehende Rauchverbot. Wird

festgestellt, dass Gäste in den Zimmern geraucht haben, wird das Zimmer einer

gesonderten Reinigung durch einen Reinigungsdienst unterzogen. Die hierfür

entstehenden Kosten trägt der Kunde.

 

X. Hausordnung

Es gilt während des Aufenthalts vor Ort die Hausordnung, die vor Ort ausgehängt ist.

Auf Wunsch übersendet das Hotel die Hausordnung vorab. Die Hausordnung

konkretisiert die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

 

XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.


(2) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist

– sofern der Kunde Kaufmann ist – Bad Lauterberg. Sofern ein Vertragspartner die

Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand

im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

(3) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des

Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer ungewollten

Regelungslücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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